Als 1875 im gesamten Deutschen Reich die Zivilehe obligatorisch wurde, reagierte die evangelische Kirche Brandenburgs als erste damit, künstlerisch ausgestattete Trauscheine für alle Paare einzuführen, die sich auch weiterhin kirchlich trauen ließen. Die druckgrafischen Blätter sollten die Trauung testieren, als Andenken an sie erinnern, zu einem christlichen Lebenswandel ermutigen und nach Möglichkeit zugleich als häuslicher Wandschmuck dienen. Als mehrere Verlage vorgedruckte Formulare mit verschiedenartiger bildlicher Ausschmückung anboten, ergab sich in den Territorialkirchen eine unterschiedliche Praxis im Umgang mit den künstlerisch dekorierten Blättern. Die Darstellung präsentiert zahlreiche seinerzeit in Gebrauch befindliche Trauscheine und zeichnet ihre Entwicklung zwischen etwa 1875 und 1950 nach.
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