Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie 'freundlich' sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht; 2019 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am LG Bonn.
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