In Reaktion auf die globale Finanzkrise der Jahre 2007-2009 wurden in einer Reihe von Rechtsordnungen Bankenstrukturreformen eingeleitet und zum Teil umgesetzt. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen zählen zu den wohl umstrittensten und im Hinblick auf die Intensität des Eingriffs in etablierte betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Organisationsverfassung von Banken und Bankengruppen ambitioniertesten Reformvorhaben. In unterschiedlicher Weise und Intensität wird eine systemische Trennung zwischen besonders schutzbedürftigen 'systemrelevanten' Geschäftsaktivitäten und solchen, die im Insolvenzfall ohne Ansteckungsrisiken für die Systemstabilität abgewickelt werden sollen, erzwungen. Christiane Hellstern untersucht die Anwendungsprobleme, Reformansätze und die mit der Umsetzung einhergehenden Folgefragen für bestehende Bankenstrukturen, die durch pfadabhängige Organisationsmodelle, das jeweilige Marktumfeld sowie durch die jeweils anwendbaren Gesellschafts-, Aufsichts- und Insolvenzrechte unterschiedlich gewachsen sind. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2021 ausgezeichnet. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; 2014 Erste Juristische Pru?fung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl fu?r Bu?rgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht der Universita?t Tu?bingen; 2015 Visiting Researcher Duke Law School, North Carolina, USA; Rechtsreferendariat in Stuttgart; 2021 Promotion; Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.
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