Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Päd., Note: 1,3, Katholische Hochschule NRW; ehem. Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Jahren der Reichsgründung vollzieht sich in Deutschland eine große Veränderung innerhalb der Länder. Seit 1871 ist das deutsche Reich ein Bundesstaat. Eine dominante Stellung wird von Preußen eingenommen. Der König Preußens wird automatisch deutscher Kaiser. Die Position des Reichskanzlers wird von 1870 bis 1890 von Fürst Otto von Bismarck eingenommen. Er ist für die Innenpolitik zuständig, wird allein vom Kaiser ernannt bzw. nur dieser kann ihn entlassen. Von Bismarck hat den Vorsitz im Bundesrat. Hierin hat jeder Bundesstaat einen weisungsgebundenen Vertreter. Bayern führt den Vorsitz. Jeder Bundesstaat darf nur eine Stimme abgeben. Bundesrat und Bundestag erlassen gemeinsam die Gesetze. Die Wandlung Deutschlands zum Industriestaat ist die Grundlage für die Veränderung der betrieblichen Organisationsformen. In den ersten Jahren nach der Reichsgründung wachsen die Großunternehmen ständig, die Leistungsfähigkeit der Handwerksbetriebe wird immer weiter in den Schatten gestellt. Es findet ein umfassender Strukturwandel statt. Die Spaltung der Gesellschaft in arm und reich nimmt immer gegensätzlichere Formen an. Die Massenverelendung, der Pauperismus steht in den Ballungszentren dem neuen industriellen Wohlstand der besitzenden Klasse gegenüber. Die Reichsgründung aus vielen kleinen Ländern ist ohne innere Einheit vollzogen worden. Es gibt keine traditionelle Bindung an den Staat. Die Angst vor Revolutionen führt zum Verbot von Versammlungen oder der Bildung von Organisationen, die vielleicht in der Lage gewesen sind bei einigen soziale Probleme sinnvolle Vorschläge zu machen. Stattdessen verschärft sich die soziale Lage der Arbeiterschaft durch zunehmende Verarmung. Veränderte Lebenssituationen führen zur sozialen Frage der Arbeiter. Die Sozialpolitik Deutschlands lässt sich an der Problematik der Lebensumstände von Arbeitern im 19. und 20.Jahrhundert beschreiben. Immer geht es um die Menschen deren Besitz einzig und allein in ihrer Arbeitskraft bestanden hat. Somit werden sie also nicht mit Grundbesitz oder dem Besitz von Produktionsmitten abgesichert.
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