Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Proseminar: Einführung in die internationale Menschenrechtspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Oktober 2005 finden offizielle Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union statt. Sie sind das Resultat jahrzehntelanger Beziehungen, die von dem Wunsch der Türkei in ‚Europa‘ integriert zu werden und der Kritik der EG/EU an der Menschenrechtssituation in der Türkei geprägt waren. Die Europäische Union machte die Einhaltung der Menschenrechte mit den sogenannten Kopenhagener Kriterien von 1993 offiziell zur Bedingung für einen Beitritt. Die Türkei sollte somit – wie alle möglichen Beitrittskandidaten – dazu gebracht werden, ihre Menschenrechtssituation mit den europäischen Standards in Einklang zu bringen. Doch wie hat sich die Menschenrechtssituation in der Türkei durch die Beitrittsperspektive zur Europäischen Union verändert? Diese Frage soll Gegenstand der Arbeit sein. Dazu wird zunächst auf die Entwicklung der Menschenrechtssituation in der Türkei eingegangen, um festzustellen, ob und inwiefern sich diese im Zeitverlauf verändert hat. Die Entwicklung ist insofern von Bedeutung, als dass eine Variation in der Entwicklung festgestellt werden muss, um die Frage nach dem Einfluss der EUBeitrittsperspektive beantworten zu können, was im dritten Teil der Arbeit geschehen soll. Dort wird also die Beitrittsperspektive als Ursache der Veränderungen und die Bedingungen ihrer Effektivität untersucht und alternative Erklärungen aufgezeigt. Davor wird der zweite Teil einen kurzen Überblick über die Beitrittsperspektive der Türkei geben. Die Ergebnisse der Analyse werden zum Schluss noch einmal zusammengefasst.