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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (Institut für Medienwissenschaften), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Exzerpt: Das Urheberrecht ist ein Teil des Zivilrechts und schützt die geistigen und materiellen Interessen des Urhebers an den von ihm geschaffenen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst . Der Urheber ist meist nicht in der Lage, sein Produkt selbst in der Öffentlichkeit zu vermarkten, daher schließt er mit dem Verwerter seines Werkes einen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (Institut für Medienwissenschaften), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Exzerpt: Das Urheberrecht ist ein Teil des Zivilrechts und schützt die geistigen und materiellen Interessen des Urhebers an den von ihm geschaffenen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst . Der Urheber ist meist nicht in der Lage, sein Produkt selbst in der Öffentlichkeit zu vermarkten, daher schließt er mit dem Verwerter seines Werkes einen Vertrag ab. Mit diesem erhält sein Vertragspartner die Erlaubnis, das Werk auf dem Markt zu vertreiben. Aus dem erzielten Erlös steht dem Werkurheber ein angemessenes Entgelt zu. In der Zeit der "Neuen Medien" stellt die Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Auswertungstechniken für viele Werknutzer eine Hürde bei der Auswertung ihrer Werke dar. Hier entsteht die Problematik der "neuen Nutzungsart" als zentraler Streitpunkt zwischen Urhebern und Lizenznehmern bzw. Werknutzern. In der Rechtsordnung stehen sich einerseits der "Schutz des geistigen Eigentums" , also die Interessen der Urheber, und andererseits die Interessen der Lizenzpartner, dem Schutz vor ausreichender Einräumung der Nutzungsrechte zur Verwertung der Werke, gegenüber. Doch wann liegt eine neue Nutzungsart vor und welche Kriterien machen sie aus? Die vorliegende Arbeit soll genau dieser Fragestellung nachgehen. Da es in den letzten Jahren einen starken technischen Fortschritt im Bereich der elektronischen Medien zu verzeichnen gab, sind auch immer mehr neue Nutzungsarten i. S. d. § 31 (4) UrhG entstanden. Zentral soll die Frage, ob Fernsehserien auf DVD i. S. d. § 31a UrhG als neue Nutzungsart gelten, beleuchtet werden. Zunächst werden hierzu die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, indem § 31 (4) UrhG definiert und die Um- bzw. Neugestaltung des Gesetzes, zugunsten des Werknutzers, in § 31a UrhG näher betrachtet wird. Danach gibt die Arbeit einen Einblick wann und unter welchen Voraussetzungen eine neue Nutzungsart i. S. d. § 31a UrhG vorliegt. Hierbei wird die DVD als digitales Trägermedium für Filmwerke als neue Nutzungsart näher beleuchtet, das Urteil des Falls "Der Zauberberg" wird dabei der Veranschaulichung dienen. Anschließend werden TV-Serien auf DVD als neue Nutzungsart, in Verbindung mit den zuvor gewonnenen Kenntnissen, in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt.

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