Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: "§ 509: Corpus meum habet determinantum in hoc mundo positium, locum, aetatem, situm." "Indem der Körper zur Zielscheibe für neue Machtmechanismen wird, bietet er sich neuen Wissensformen dar. Es handelt sich mehr um einen Körper der Übung als um einen Körper der spekulativen Physik; eher um einen von der Autorität manipulierten Körper als um einen von Lebensgeistern bevölkerten Körper; um einen Körper der nützlichen Dressur und nicht der rationellen Mechanik." Dass diese Stellungnahmen zusammenpassen versucht Christoph Menke in den beiden im Folgenden behandelten Essays zu zeigen. Die Disziplin der Ästhetik und Zweierlei Übung nehmen beide Bezug auf Überwachen und Strafen und reflektieren auf das Werk aus ästhetischer Sicht. Die Übung wird dabei in den Vordergrund gerückt, „[ü]ben“ schreibt Menke „kann ich nur, was ich selbst tun kann. Darauf zielt ja das Üben: es selbst tun zu können“. Und an anderer Stelle, gleichsam erweitert, heißt es: „[i]ch kann nur wollen, was ich kann – was auszuführen und wozu oder wobei mich zu führen ich die Macht, die Fähigkeit, das Vermögen habe.“ So es in meiner Macht steht werde ich versuchen von diesen Gedanken geleitet die beiden Artikel zusammenzufassen und sie teilweise zu kombinieren. Der Schwerpunkt wird am ersten Text liegen, der zweite wird ergänzend verwendet. Am Ende der Arbeit wird eine kurze Stellungnahme folgen.