Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, stellt eine der populärsten, aber auch eine der umstrittensten Aussagen des Grundgesetzes dar. Dabei wird eine sachorientierte Diskussion oft durch mehr oder minder unausgewiesene semantische und historische Annahmen blockiert. Aus dieser Beobachtung heraus wird zum einen überlegt, wie sich unterschiedliche Bedeutungen des Ausdrucks "Menschenwürde" unterscheiden und ethischen Fragestellungen resp. Positionen zuordnen ließen. Zum anderen wird die Einführung des Ausdrucks in das Verfassungsrecht nachgezeichnet. Das Hauptaugenmerk gilt dabei Art.1 Abs. 1 Grundgesetz, dessen Gehalt in Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung rekonstruiert wird.
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