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Die Frage, ob das Rechtsmittelgericht befugt ist, den Rechtsmittelkläger auf sein alleiniges Rechtsmittel hin ohne die Einlegung eines (Anschluss-)Rechtsmittels durch den Rechtsmittelbeklagten schlechter zu stellen, also das vorinstanzliche Urteil in peius zu reformieren, stellt sich in allen Verfahrensarten. Im Zivilprozess herrscht über die grundsätzliche Geltung des Verbots der reformatio in peius kein Dissens. Streit besteht aber über dessen dogmatische Grundlage. Das Problem der inneren Rechtfertigung des Verbots der reformatio in peius wurde in der Vergangenheit näher diskutiert. Seit…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Die Frage, ob das Rechtsmittelgericht befugt ist, den Rechtsmittelkläger auf sein alleiniges Rechtsmittel hin ohne die Einlegung eines (Anschluss-)Rechtsmittels durch den Rechtsmittelbeklagten schlechter zu stellen, also das vorinstanzliche Urteil in peius zu reformieren, stellt sich in allen Verfahrensarten. Im Zivilprozess herrscht über die grundsätzliche Geltung des Verbots der reformatio in peius kein Dissens. Streit besteht aber über dessen dogmatische Grundlage. Das Problem der inneren Rechtfertigung des Verbots der reformatio in peius wurde in der Vergangenheit näher diskutiert. Seit langem ist aber dieses Thema vernachlässigt worden. Die h.M. weist in der Regel kommentarlos auf die Antragsbindung als Ursache des Verbots der reformatio in peius hin, ohne diese zivilprozessuale Frage näher zu erörtern. Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist daher, die Richtigkeit der bisher vertretenen Meinungen über die dogmatische Grundlage des Verbots der reformatio in peius näher zu überprüfen und durch die Einordnung des Verschlechterungsverbots ins System der zivilprozessualen Rechtsmittelverfahren eine eigene Lösung vorzuschlagen. Dabei wird zunächst das Verbot der reformatio in peius begrifflich abgegrenzt und deren historische Entwicklung vom römischen Prozessrecht über das Recht des Gemeinen Zivilprozesses zum heutigen deutschen Zivilprozess erörtert.

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Autorenporträt
Eleni Papadopoulou wurde 1991 in Athen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Kapodistrias-Universität Athen und absolvierte ein Masterstudium im Zivilrecht an derselben Universität. Ihre Masterarbeit zum Thema: "Die Verschmelzung der Erbschaft und des persönlichen Eigentums des Erben und deren Trennung" (in griechischer Sprache) wurde in Griechenland veröffentlicht. Nach ihrem Studium in Griechenland entschied sich die Autorin, ein Masterstudium in Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen zu absolvieren, das sie ebenfalls erfolgreich abschloss. Im Anschluss daran wurde die Autorin zur Promotion im Zivilprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen zugelassen. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen und arbeitete z.B. bei Prof. Dr. G. Mentis, der sich u.a. auf Zivilrecht und Zivilprozessrecht spezialisiert hat sowie in der Rechtsabteilung einer Telekommunikationsfirma. Während des zweiten Masterstudiums bestand sie das Staatsexamen für den Erwerb der Erlaubnis zur Berufsausübung als Rechtsanwältin in Griechenland mit hervorragenden Ergebnissen und ist seit Oktober 2017 Mitglied der Athener Rechtsanwaltskammer. Fasziniert vom Zivilprozessrecht entwickelte die Autorin bereits während ihres Studiums ein besonderes Interesse am "Verbot der reformatio in peius im Zivilprozess". Ihre ausführliche Beschäftigung mit dem Zivilprozessrecht motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.