Der Beruf des Insolvenzverwalters spielt für das Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters berufsrechtlich nur unvollständig geregelt. Dabei hält die Diskussion um neue berufsrechtliche Regelungen bereits seit vielen Jahren an. Trotz der herausragenden Bedeutung des Insolvenzverwalters für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren ist es bisher nicht gelungen, die seit Jahrzehnten bestehende Streitfragen über ein sachgerechtes Auswahlverfahren und konkretere Berufsregularien des Insolvenzverwalters einer konsensfähigen Lösung zuzuführen. Der Autor nimmt zunächst eine umfassende Aufarbeitung der bisherigen Diskussionslage im Schrifttum zur verfahrensrechtlichen Stellung des Insolvenzverwalters und zu dessen Auswahl auch unter Darlegung der bisherigen Rechtsprechung vor. Unter verfassungsrechtlicher Begutachtung der Vorauswahl- und Bestellentscheidung wird eine dogmatisch klarere Neuausrichtung vorgeschlagen. Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit den in der InsO enthaltenen berufsrechtlichen Regelungen zum Insolvenzverwalter. Er unterzieht sie insbesondere bezüglich der Berufsaufsicht einem Vergleich mit den Regelungen zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Dabei spricht sich der Verfasser gegen eine Anwendung des Quellberufsrechts zur Beseitigung der bestehenden Regelungsdefizite aus. Der Autor stellt schließlich fest, dass für eine verfassungsgemäße und zielerfu?llende Ausgestaltung der berufsrechtlichen Regelungen des Insolvenzverwalters weitere gesetzliche Konkretisierungen dringend notwendig sind. Nach einer zusammenfassenden Darstellung der aktuell diskutierten Vorschläge zur Neuausrichtung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter, insbesondere zu einer möglichen Verkammerung des Berufes, präsentiert der Autor unter Bezugnahme auf seine vorherigen Untersuchungen einen eigenen rechtspolitischen Gestaltungsvorschlag. Konrad Friedrich Thibaut studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, wo er zudem am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht tätig war. Während seines Promotionsstudiums arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem bundesweit tätigen Insolvenzverwalter. Zwischen 2020 und 2022 absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. Im Sommersemester 2023 wurde er durch die Leibniz Universität Hannover promoviert.
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