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Die Übertragungsnetzbetreiber fordern bis 2030 knapp 15.000 km Netzausbau mit Investitionskosten von 79 Mrd. Euro, bis 2035 fast 18.000 km mit Investitionskosten von 95 Mrd. Euro. Der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes. Zur Vermeidung von kostenintensiven Fehlinvestitionen erscheint deshalb die hier vorgelegte Bewertung des Netzentwicklungsplans dringlich. Der Netzentwicklungsplan weist schwere Defizite auf: - Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten im Netzentwicklungsplan ist ein schwerer…mehr

Produktbeschreibung
Die Übertragungsnetzbetreiber fordern bis 2030 knapp 15.000 km Netzausbau mit Investitionskosten von 79 Mrd. Euro, bis 2035 fast 18.000 km mit Investitionskosten von 95 Mrd. Euro. Der von der Bundesnetzagentur bestätigte Netzentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes. Zur Vermeidung von kostenintensiven Fehlinvestitionen erscheint deshalb die hier vorgelegte Bewertung des Netzentwicklungsplans dringlich. Der Netzentwicklungsplan weist schwere Defizite auf: - Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten im Netzentwicklungsplan ist ein schwerer methodischer Fehler, der die gesamte Bedarfsanalyse fragwürdig macht. - Die Nichtberücksichtigung der Netzausbaukosten steht im Widerspruch zu zwingenden Vorgaben der Europäischen Vereinigung der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E und der EU. - Es gibt kostengünstige Maßnahmen zur Verringerung des Netzausbaus, die im Netzentwicklungsplan weitgehend unberücksichtigt bleiben.

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Autorenporträt
Rechtsanwalt W. Baumann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Gründer der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB. Er ist seit über 40 Jahren im Umweltrecht tätig, zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg, dann als Anwalt in Vertretung von Städten und Gemeinden gegen die atomare Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf und das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich. Daneben war er immer wieder im energiewirtschaftlichen Themenbereich tätig, u.a. als Sachverständiger bei Gesetzesvorhaben im Bundestag, jüngst bei der Anhörung zur NABEG-Novelle. Zahlreiche Veröffentlichungen.