Inhaltsangabe:Einleitung: Das Erbvermögen in Deutschland wächst rasant. Vier Milliarden Euro Steuern konnten die Finanzminister im Jahr 2004 von den Erben einnehmen. Die Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen, denn die durchaus vermögensstarke Nachkriegsgesellschaft befindet sich bereits in ihrem Lebensabend. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (kurz: DIA) gehen im kommenden Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Nach einer Erhebung des DIA erben zwischen 2001 und 2010 ca. 15,1 Millionen Haushalte. Dennoch ist in nur ca. 20% der Fälle nach dem Tod eines Bundesbürgers eine testamentarische Verfügung vorhanden. Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Tod oder dem Tod naher Angehörigen auseinander. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es gerade für Unternehmer wichtig ist, frühzeitig und sorgfältig die Vermögensnachfolge zu planen. Hierbei steht besonders die Übergabe von Betriebsvermögen in vorweggenommener Erbfolge im Zentrum der Planungen. Bei der Entscheidungsfindung sollten dabei nicht nur außersteuerliche Überlegungen, sondern auch steuerliche Gesichtspunkte eine bedeutende Rolle spielen. Neben dem personellen Wechsel in der Unternehmensführung, der mit der Unternehmensnachfolge einhergeht, werden regelmäßig zum Teil erhebliche Steuerbelastungen ausgelöst, die die Unternehmensfortführung beeinträchtigen oder sogar gefährden können. Für verantwortungsbewusste Unternehmer gehört es somit zu den dringlichsten Aufgaben, die eigene Nachfolge rechtzeitig und mit besonderer Sorgfalt zu regeln. Ohne Wissen um die entstehende Steuerbelastung kann es beispielsweise zu ungeplanten Liquiditätsabflüssen in der ohnehin kritischen Phase des Unternehmensübergangs kommen. Durch Gestaltung der Unternehmensnachfolge lassen sich diese Risiken begrenzen. Im Rahmen der Vermögensübertragung besitzt insbesondere die Erbschaftsteuer wirtschaftliche Relevanz. Aus diesem Grund werden in dieser Arbeit in erster Linie die Aspekte dieser Steuerart betrachtet. Verkehrsteuerliche Überlegungen werden in Anbetracht ihrer geringen praktischen Bedeutung bei der Unternehmensnachfolge nicht behandelt. Die Untersuchung beschränkt sich auf rein inländische Sachverhalte. Als außersteuerlicher Aspekt sollte jedoch nicht die weitere Sicherung des Lebensstandards der weichenden Generation außer Betracht gelassen werden. Dies kann z.B. durch eine Nießbrauchsvereinbarung berücksichtigt [...]
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