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Rechtsbehelfe, die unabhängig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden können, erschüttern das bewährte, verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsätzlich nur derjenige zur gerichtlichen Klage befugt ist, der eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidende Verantwortlichkeit für diese sich sprunghaft entwickelnden überindividuellen Klagebefugnisse kommt - neben dem Völkerrecht, namentlich der Århus-Konvention - dem Gemeinschaftsrecht zu, das die Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und…mehr

Produktbeschreibung
Rechtsbehelfe, die unabhängig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden können, erschüttern das bewährte, verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsätzlich nur derjenige zur gerichtlichen Klage befugt ist, der eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidende Verantwortlichkeit für diese sich sprunghaft entwickelnden überindividuellen Klagebefugnisse kommt - neben dem Völkerrecht, namentlich der Århus-Konvention - dem Gemeinschaftsrecht zu, das die Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzrecht zur Einführung überindividueller Rechtsbehelfe verpflichtet. Sabine Schlacke untersucht neben dem Umweltrecht als Referenzgebiet sämtliche überindividuellen Klagebefugnisse im öffentlichen Recht sowie vergleichbare zivilrechtliche Regelungen, insbesondere jene des Unterlassungsklagengesetzes. Sie zeigt, dass überindividuellen Klagebefugnissen keine punktuelle oder bereichsspezifische, sondern eine grundlegende Bedeutung für die deutsche und europäische Rechtsordnung zukommt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmalig eine wissenschaftliche Fundierung dieses Systems überindividuellen Rechtsschutzes im deutschen und gemeinschaftseigenen (Verwaltungs-)Prozessrecht unternommen. Über eine Systematisierung und Harmonisierung überindividueller Klagebefugnisse hinaus analysiert die Autorin den hiermit einhergehenden Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit und seine Bedeutung für eine moderne Staatlichkeit, so dass ihr Buch auch zur Entwicklung eines (Verwaltungs-)Prozessrechts im europäischen Mehrebenensystem beiträgt. Geboren 1968; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne; 1997 Promotion; 2007 Habilitation; Privatdozentin an der Universität Rostock; Schriftleiterin der ZUR.

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