Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2.0, Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Thesis beschäftigt sich mit dem Thema "Überwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz - Grenzen und Möglichkeiten" und der dazugehörigen Forschungsfrage "Inwieweit greift die Arbeitnehmerüberwachung in das Persönlichkeitsrecht ein?". Die Arbeitnehmerüberwachung ist aufgrund der technischen Möglichkeiten aktuell wie nie zuvor. Die heutige Arbeitswelt ist geprägt von einer zunehmend globalisierten Welt, sowie auch von rapiden Veränderungen der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung. An diesem Punkt soll der Leser einen möglichst genauen und übersichtlichen Eindruck davon erhalten, was der Zweck der Arbeitnehmerüberwachung ist und welche Möglichkeiten zur Arbeitnehmerüberwachung existieren, mit den dazugehörigen rechtlichen Vorschriften. Auch im Zuge des vermehrten Homeoffice gewinnt das Thema zunehmend an Relevanz. Die Corona-Pandemie zwingt aktuell eine Vielzahl von Arbeitnehmern ihre Tätigkeit von zu Hause aus zu erbringen. Sofern die Tätigkeit es erlaubt, weisen Unternehmen flächendeckend ihre Mitarbeiter an, bis auf weiteres im Home-Office zu arbeiten. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer überwachen darf und wo die Grenzen und Möglichkeiten im Hinblick auf das Persönlichkeitsrechtes liegen. Die Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung umfassen zum einen nicht technische Einrichtungen wie z. B. das Beobachten, Befragen oder Durchsuchen des Beschäftigten. Auf der anderen Seite gibt es auch eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten der Überwachung, wie die elektronische Zeiterfassung, Zugangskontrollsysteme, Telefonüberwachung, Computerüberwachung und Videoüberwachung. Technische Überwachungseinrichtungen haben den Vorteil, dass sie ohne Zeitdruck eingesetzt werden können und kostengünstiger sind als der Einsatz von Detektiven oder Sicherheitspersonal. Es gibt verschiedene Gründe für die Überwachung von Arbeitnehmern. Einer davon ist z.B. die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein weiterer Grund kann darin liegen, Produkte vor potenziellen Diebstählen oder Angriffen zu schützen. Fraglich ist, ob es rechtlich gesehen legitime Gründe dafür gibt, dass Arbeitnehmer ständig überwacht werden dürfen.
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