Die immer wiederkehrenden Unternehmensskandale auf dem chinesischen Kapitalmarkt zeigen die schwache interne Überwachung durch den Aufsichtsrat. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwiefern der Aufsichtsrat chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften mit notwendigen Informationen zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe versorgt wird. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt die Untersuchung des Informationssystems auf Basis einer Rechtsvergleichung mit dem deutschen Aktienrecht. Sie kommt zum Ergebnis, dass sich der Aufsichtsrat chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften wegen weitgehenden Versagens des jetzigen Informationssystems keine ausreichende Information für die funktionsfähige Überwachung beschaffen kann.
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