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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die aktuellen Regelungen zur Umsatzsteuer in Kreditinstituten aufarbeiten, die damit verbundene Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen kritisch analysieren und Vorschläge zur Vermeidung der Probleme aufzeigen und beurteilen. Dabei steht die Einhaltung des Neutralitätsprinzips - insbesondere des Prinzips der Wettbewerbs- und Belastungsneutralität - und damit einhergehend des Verbrauchsteuerprinzips im Mittelpunkt der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll die aktuellen Regelungen zur Umsatzsteuer in Kreditinstituten aufarbeiten, die damit verbundene Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen kritisch analysieren und Vorschläge zur Vermeidung der Probleme aufzeigen und beurteilen. Dabei steht die Einhaltung des Neutralitätsprinzips - insbesondere des Prinzips der Wettbewerbs- und Belastungsneutralität - und damit einhergehend des Verbrauchsteuerprinzips im Mittelpunkt der Betrachtung und dient auch als Kriterium zur Würdigung der Auswirkungen und Vorschläge. Zunächst ist die Einordnung von Finanzdienstleistungen in das allgemeine System der Umsatzsteuer (Kapitel 2), insbesondere die umsatzssteuerliche Behandlung von ausgesuchten Finanzdienstleistungen de lege lata als Grundlage für die weiteren Ausführungen unumgänglich. Für die spätere Würdigung wird in Kapitel 2.1 das Neutralitäts- und Verbrauchsteuerprinzip erläutert. In Kapitel 3 wird einerseits das Problem der „heimlichen“ Umsatzsteuer erläutert, andererseits die Auswirkungen der „heimlichen“ Umsatzsteuer anhand der beschriebenen Prinzipien analysiert. In Kapitel 4 werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert und einer Würdigung unterzogen, sodass in Kapitel 5 ein abschließendes Fazit über die Umsatzsteuerbefreiungen von Finanzdienstleistungen gezogen werden kann.