Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0 (95 FP), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Betriebswirtschaftslehre- Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre), Veranstaltung: SBWL-Seminar zum Bankmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: „(...)Die Regelwerke für das Bankgeschäft, etwa die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, [werden] immer enger gezogen. Hier werde tief in die Geschäftspolitik und –struktur der Institute eingegriffen“1, Dietrich Hoppenstedt (Präsident des DSGV) zu den aktuellen intensiveren Prüfungen der BaFin. Banken nehmen als Finanzintermediär zwischen den Kapitalgebern sowie Kapitalnehmern eine besondere Stellung ein.2 Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Transformation und Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die gesamte Wirtschaft.3 Fallen Kredite aus oder werden Anleihen nicht zurückgezahlt, können die Kreditinstitute selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bzw. im schlimmsten Fall in Insolvenz gehen. Daraus ergeben sich externe Effekte für Dritte, indem zum einem die Schäden durch die Anleger selbst oder sonstige Sicherungseinrichtungen getragen werden müssen. Zum anderem kann durch diese Störungen die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft gefährdet werden.4 Zur Verhinderung solcher Situationen unterliegen die Banken gemäß § 6 KWG einer eigenen sektorspezifischen Aufsicht - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)5, die die ordnungsgemäße Abwicklung von Bankgeschäften überwacht und befugt ist, Maßnahmen zu ergreifen, um u.a. die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte zu gewährleisten. Die zur Ausübung der Aufsicht aufgestellten Vorgaben waren bis Mitte der 90er Jahre eher quantitativ und betrafen die Bank im Allgemeinen und weniger das Kreditgeschäft.6 Die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) stellen ein Bestandteil einer neuen, mehr qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht dar. Das o.g. Zitat zeigt, dass dieser Ansatzwechsel der Aufsichtsorgane auch bei den Kreditinstituten Veränderungen auslöst. Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese Aspekte beleuchtet werden, indem zuerst nach einer Einordnung (Kap. 2) die einzelnen Bestandteile der MaK (Kap. 3) dargestellt werden. Diese umfassen eine Vielzahl von Regeln, so dass als Auswahl besonders die Auswirkungen der MaK auf die innere Organisation der Kreditinstitute einschließlich möglicher Probleme (Kap. 4) aufgezeigt werden, bevor dann abschließend eine Betrachtung der zeitlichen und praktischen Umsetzung der MaK (Kap. 5) erfolgt. 1 Handelsblatt Nr. 175 vom 09.09.2004, S. 25. 2 Vgl. hierzu Hartmann-Wendels et al (1998), S. 2-4. 3 Vgl. hierzu Süchting und Paul (1998), S. 455f. 4 Vgl. hierzu Hannemann et al (2003), S. 2. 5 Seit Mai 2002 BaFin vorher Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred). 6 Vgl. hierzu Schumacher et al (2002), S. 306.