Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir leben in einer Zeit der Globalisierung der Kapital- und Gütermärkte. Grenzen werden aufgehoben, um die Internationalisierung der Märke zu ermöglichen. Nur unsere Rechnungslegung hinkt in dieser Betrachtung stark hinterher. Bisher erfolgt die Rechnungslegung auf Grundlage der Vorschriften des HGB. Eine internationale Vergleichbarkeit ist wünschenswert für Kapitalgeber sowie -nachfrager. Ein Schritt in diese Richtung wurde getan, indem eine EU-Verordnung börsennotierten Unternehmen die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses nach IAS/IFRS zwingend auferlegte. Des weiteren haben alle anderen Unternehmen zur Zeit ein Wahlrecht, den Abschluss zusätzlich nach IAS/IFRS aufzustellen. Aber inwieweit ist eine Umstellung für den in dieser Arbeit betrachteten Mittelstand wirklich sinnvoll und relevant? Was für Konsequenzen bringt dieses Wahlrecht mit sich? Die EU-Verordnungen sehen auch für den Mittelstand eine Verpflichtung zum IAS/IFRS-Abschluss vor, doch eine Realisierung ist noch nicht absehbar. Neben dem Wandel der Rechnungslegung spielt auch der Wandel in der Bankenlandschaft eine wesentliche Rolle. Bedingt durch Basel II haben Kreditinstitute im Rahmen ihrer Kreditvergaben wesentliche Anforderungen zu erfüllen. So orientiert sich die Eigenkapitalunterlegung der Banken nunmehr an den Risiken der vergebenen Kredite. Durch die internen Ratings sollen Aufschlüsse über die Risikohöhe der Unternehmen geschaffen werden. Gleichzeitig sehen die Kreditinstitute sich mit dem Wandel der Rechnungslegung konfrontiert. So müssen die Ratingverfahren an IAS/IFRS Abschlüsse angepasst werden, wo doch bisher die Jahresabschlüsse nach HGB die Grundlagen für die Bewertungsverfahren bildeten. Was für Konsequenzen hat die Umstellung aber für den in dieser Arbeit betrachteten Mittelstand? Wie also wirkt sich eine Änderung der Rechnungslegung auf das angepasste Ratingverfahren aus? Kann man der weitläufigen Meinung glauben, dass ein Abschluss nach IAS/IFRS auch ein verbessertes Ratingergebnis mit sich bringt?
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