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Inhaltsangabe:Einleitung: Bereits seit Ende der 90er-Jahre steht der Umstieg von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen im Zentrum der Bestrebungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen. Ausgangspunkt für die Ablösung der traditionellen Kameralistik in der kommunalen Verwaltung war der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11. Juni 1999 über die ¿Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts¿. Darin werden zwei Reformoptionen genannt: Eeine wesentlich erweiterte Kameralistik (partielles Ressourcenverbrauchskonzept) und ein Haushalts- und…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Bereits seit Ende der 90er-Jahre steht der Umstieg von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen im Zentrum der Bestrebungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen. Ausgangspunkt für die Ablösung der traditionellen Kameralistik in der kommunalen Verwaltung war der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11. Juni 1999 über die ¿Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts¿. Darin werden zwei Reformoptionen genannt: Eeine wesentlich erweiterte Kameralistik (partielles Ressourcenverbrauchskonzept) und ein Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten kaufmännischen Buchführung (Doppik, vollständiges Ressourcenverbrauchskonzept). Zu beiden Reformoptionen liegen mittlerweile Leittexte und Musterentwürfe der Innenministerkonferenz für die haushaltsrechtliche Umsetzung vor. Die Innenministerkonferenz empfiehlt mit Beschluss vom 21. November 2003, diese Regelungsentwürfe zur Grundlage für die Umsetzung der Haushaltsrechtsreformen in den Ländern zu machen. Damit waren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die entsprechenden Regelungen in die Gesetzgebungsverfahren der Länder gelangen. Nordrhein-Westfalen hat das Gesetzgebungsverfahren zur landesweiten Doppikeinführung bereits Ende 2004 abgeschlossen. Die Übergangsfrist für die Umstellung läuft von 2005 bis 2008. Ab 2009 ist die Doppik für alle Kommunen in NRW verbindlich. Ähnliche Regelungen streben auch die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz an. Auch hier wird die Doppik in den nächsten Jahren für alle Kommunen verbindlich. In allen Bundesländern soll laut Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 bis spätestens 2011 die Umstellung auf die Doppik abgeschlossen sein. Bisher ist in Sachsen die Umstellung der öffentlichen Verwaltung von der Kameralistik auf die Doppik nur sehr wenig vorangeschritten. Lediglich Radebeul und Dresden befinden sich bereits im Umstellungsprozess und spielen somit die Vorreiterrolle auf diesem Gebiet in Sachsen. Sachsen liegt in der Bundesrepublik in der Umstellung auf die Doppik damit weit hinten. Die ersten Entwürfe zu Bewertungsfragen sind in Sachsen erst am 15. Juli 2006 vom Staatsministerium des Innern (SMI) veröffentlicht worden und liegen den Kommunen zur Information vor. Ziel dieser Diplomarbeit ist es, einen Leitfaden zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik auf Grundlage der Regelungsentwürfe aus [...]

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Autorenporträt
Harald Köhler, Diplom Betriebswirt (BA), Betriebswirtschaftsstudium mit der Vertiefung Steuerberatung/Prüfungswesen von 2003-2006 an der Staatlichen Studienakademie in Leipzig. Abschluss 2006 als Diplom-Betriebswirt (BA). Derzeit tätig u. a. als Berater im Bereich Unternehmensorganisation und -führung.