Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, inwieweit Unterschiede und Kongruenzen bei den Anforderungen an die Organe der Aktiengesellschaft und an die der Societas Europaea bestehen. Seit dem 8. Oktober 2004 kann in der gesamten Europäischen Union sowie im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) gegründet und in den entsprechenden nationalen Handelsregistern eingetragen werden. Das Flaggschiff des europäischen Gesellschaftsrechts, wie sie oftmals genannt wird, stellt dabei eine supranationale-europäische Rechtsform dar, welche die Vollendung des europäischen Binnenmarktes unterstützen soll. Dabei ist die anfängliche Skepsis bezüglich der Rechtsform teilweise gewichen und die SE erhält nicht nur in Großunternehmen, sondern auch in mittelständischen Unternehmen einen immer größeren Zuspruch. Prominente Beispiele stellen hier unter anderem die Allianz SE, BASF SE, Fresenius SE sowie die Porsche Automobil Holding SE dar. Nichtsdestotrotz führt diese relativ neuartige Gesellschaftsform zu Rechtsunsicherheiten bei den Anwendern. Gerade die Unterschiede des Leitungs- und Aufsichtsorgans, welche die SE im Unterschied zu den verschiedenen mitgliedsstaatlichen Rechtsformen mit sich bringt, müssen hierbei stärker beleuchtet werden. Dabei liegen einige Vorteile der SE auf der Hand, wie beispielsweise die Möglichkeit zur Wahl zwischen einem dualistischen oder monistischen Leitungssystem, einer Verkleinerung des Aufsichtsrats oder der Vermeidung einer erhöhten Mitbestimmung der Arbeitnehmer im selbigen.
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