Durch die Reform des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), die Unternehmensteuerreform und die Erbschaftsteuerreform sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen Rechtsformwechsel durchzuführen, erheblich verändert worden. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Rechtsänderungen auf die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Rechtsformen zueinander und auf einen potentiellen Rechtsformwechsel haben. Im Rahmen des vorliegenden Buches wird vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen die quantitative steuerliche Vorteilhaftigkeit der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft anhand der Differenzierung von zwei Entscheidungssituationen untersucht. Innerhalb der ersten Entscheidungssituation hat der Entscheider die Entscheidung ein bestehendes Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln bereits umumkehrbar getroffen. Für den Entscheider der ersten Entscheidungssituation sind also maßgeblich steuerliche Sondereffekte, die infolge der Umwandlung entstehen, von Interesse. Sie werden anhand von ausgewählten Fallgruppen analysiert. Die zweite Entscheidungssituation ist dadurch gekennzeichnet, dass der Entscheidungsträger den Entschluss ein bestehendes Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln noch nicht final getroffen hat. Im Rahmen dieser Entscheidungssituation bezieht der Entscheidungsträger neben den steuerlichen Sondereffekten des reinen Umwandlungsvorganges auch die laufenden Steuerfolgen der unterschiedlichen Rechtsformen mit in den Vorteilhaftigkeitsvergleich ein. Die Analyse der quantitativen Vorteilhaftigkeit innerhalb der zweiten Entscheidungssituation erfolgt wie innerhalb der ersten Entscheidungssituation anhand von ausgewählten Fallgruppen. Nach Analyse der zuvor beschrieben Fallgruppen innerhalb der unterschiedlichen Entscheidungssituationen erfolgt die additive Einbeziehung einer Möglichkeit der Beendigung der eigenen unternehmerischen Betätigung am Beispiel der vorweggenommenen Erbfolge mit in den Vorteilhaftigkeitsvergleich beider Entscheidungssituationen. Es gilt der Rechtsstand Juni 2009.
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