I-IV -- Vorwort zur 2. Auflage -- § 311 c. Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage -- § 311 d. Freisetzen ionisierender Strahlen -- ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten gegen die Umwelt. Vorbemerkungen zum Achtundzwanzigsten Abschnitt -- Vor § 324 -- § 324. Gewässerverunreinigung -- § 324 a. Bodenverunreinigung -- § 325. Luftverunreinigung -- § 325 a. Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen -- § 326. Umweltgefährdende Abfallbeseitigung -- § 327. Unerlaubtes Betreiben von Anlagen -- § 328. Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern -- § 329. Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete -- § 330. Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat -- § 330 a. Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften -- § 330 b. Tätige Reue -- § 330 c. Einziehung -- § 330 d. Begriffsbestimmungen -- Stichwortregister
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