Die globalen Finanzmärkte gewinnen mit Blick auf Umwelt- und Klimaschutzziele stetig an Bedeutung. Ohne eine Mobilisierung und Umlenkung privaten Kapitals sind diese nicht mehr zu erreichen. Weltweit werden Regelungen zur nachhaltigen Transformation der Finanzmärkte als Schrittmacher auch einer nachhaltigeren Realwirtschaft geschaffen. Dieser zunehmenden Begegnung und Verschränkung von Umweltrecht und Finanzmarktrecht widmet sich Philipp Kleiner. Er untersucht ihre völkerrechtlichen Grundlagen, die sich etwa im Pariser Übereinkommen finden, ebenso wie die maßgeblichen europäischen Rechtsakte, wozu die Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung sowie der Entwurf eines EU Green Bond Standards zählen. In ihnen erkennt er die Ausprägung eines neuen Teilrechtsgebiets: des Umweltfinanzmarktrechts. Eine rechtsvergleichende Perspektive ermöglicht zudem einen Blick auf den Stand nachhaltiger Finanzmarktregulierung weltweit. Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (Hamburg) und der Pontificia Universidad Católica de Chile (Santiago de Chile); 2017 Bachelor of Laws, LL.B.; 2018 Erstes juristisches Staatsexamen; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg; 2023 Zweites juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht I, Völker- und Europarecht der Bucerius Law School.
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