Das Umweltrecht hat sich auch seit Erscheinen der 5. Auflage dynamisch weiterentwickelt. Im Vordergrund steht die völlige Neugestaltung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Rechts der Strategischen Umweltprüfung unter dem Oberbegriff der Umweltprüfungen. Das bisherige Regelungssystem der Vervielfältigung eines Paragrafen durch einen Buchstabenzusatz im UVPG wurde anwenderfreundlich zugunsten einer jeweils eigenständigen Bezifferung geändert. Der endgültige Ausstieg aus der energetischen Kernkraftnutzung und das immer stärkere Vorangehen beim Ausbau der Anlagen der erneuerbaren Energieträger haben zudem Regelungen im Atomrecht, im Immissionsschutzrecht, im Wasserrecht sowie im Verfahrensrecht hervorgebracht. Schließlich hat das Klimarecht an Bedeutung gewonnen, wobei neben Schutzregelungen insbesondere auch solche zur Anpassung zu erkennen sind. Die neue Auflage wurde vom eingespielten Autorenteam der Vorauflage bearbeitet.
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