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Umweltschutz als Staatsaufgabe (eBook, PDF) - Schroth, Christian
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für politische Wissenschaft), Veranstaltung: 40 Jahre deutsche Umweltpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit einem Blick auf die Geschichte der Naturschutzbewegung, angefangen zur Zeit des deutschen Kaiserreichs über die Weimarer Republik und das Dritte Reich bis hin zur modernen Umweltschutzpolitik der letzten Jahrzehnte, sollen die Entstehung und die Entwicklungslinien dieses Politikfeldes dargestellt werden, ohne dabei inhaltlich in die Tiefe oder…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Klima- und Umweltpolitik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für politische Wissenschaft), Veranstaltung: 40 Jahre deutsche Umweltpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit einem Blick auf die Geschichte der Naturschutzbewegung, angefangen zur Zeit des deutschen Kaiserreichs über die Weimarer Republik und das Dritte Reich bis hin zur modernen Umweltschutzpolitik der letzten Jahrzehnte, sollen die Entstehung und die Entwicklungslinien dieses Politikfeldes dargestellt werden, ohne dabei inhaltlich in die Tiefe oder sachlich in Details zu gehen. Die leitende Fragestellung bei der Betrachtung soll sein, inwieweit sich die jeweiligen Staaten und Regierungen dem Naturschutz/Umweltschutz als Aufgabe des Staates angenommen haben, welche Institutionen und Maßnahmen von ihnen in Anschlag gebracht wurden und welche gesellschaftlichen und internationalen Rahmenbedingungen dabei eine Rolle spielten. 1994 erhält der Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang durch den Art. 20a im GG, was den Abschluss einer jahrzehntelangen Debatte um seine Einführung bildet. Ob es sich dabei um einen qualitativen Fortschritt in der deutschen Umweltpolitik handelt oder ob dies lediglich einen symbolischen Akt ohne größere direkte Wirkung darstellt, ist umstritten. Im Anschluss an den eher historischen Teil der Arbeit werde ich kurz die Argumente und Bedenken von Verfassungsjuristen rund um die Einführung des Art. 20a GG darstellen und diskutieren. Abschließend soll noch die Frage diskutiert werden, inwieweit die Gestaltungshoheit über dieses Politikfeld auf der Ebene der Nationalstaaten überhaupt richtig aufgehoben ist. Vielleicht gilt hier ja eine Art umgekehrtes Subsidiaritätsprinzip, also Probleme, die auf höherer Ebene entstehen, sollten auch von autorisierter höherer Ebene mit Lösungsansätzen angegangen werden.