Bärbel Friedemann integriert die Voraussetzungen für die Bildung von Umweltschutzrückstellungen in die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Dabei wird der grundlegende Konflikt zwischen bilanzrechtlichem Vorsichtsprinzip einerseits und dem Erfordernis einer hinreichenden Konkretisierung andererseits auch bei Umweltlasten deutlich.
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