Umweltsponsoring bedeutet, dass Unternehmen Umweltverbände finanziell oder durch Bereitstellung von Diensten unterstützen und im Gegenzug mit dieser Initiative Werbung für sich und ihre Produkte machen. Mit Umweltsponsoring versuchen sich Unternehmen zunehmend einen Imagevorteil zu verschaffen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang des Jahres 2002 stellt klar, dass das Umweltsponsoring in den Schutzbereich der freien Meinungsäußerung fällt und damit gesetzeskonform ist. (1) , (2)
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