Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet: 1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG „materielle KR“ und 2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG „Kaufabschlussrechts“. Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...]