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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 3,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit dem bereits fast zwanzig Jahre andauernden Diskurs bezüglich der Verfassungskonformität des SGB II-Regelsatzes. Die Arbeit gibt einen Einblick in die Entwicklung und die aktuelle Lage der (Un-)Vereinbarkeit dieser Sozialleistung in Kombination mit dem Grundgesetz. Der Aufbau dieser Arbeit lässt sich in vier wesentliche Abschnitte einteilen. So beschäftigen sich die ersten beiden Teile mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 3,0, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit dem bereits fast zwanzig Jahre andauernden Diskurs bezüglich der Verfassungskonformität des SGB II-Regelsatzes. Die Arbeit gibt einen Einblick in die Entwicklung und die aktuelle Lage der (Un-)Vereinbarkeit dieser Sozialleistung in Kombination mit dem Grundgesetz. Der Aufbau dieser Arbeit lässt sich in vier wesentliche Abschnitte einteilen. So beschäftigen sich die ersten beiden Teile mit Grundlagen der Regelsatzleistungen sowie Begriffsbestimmungen, bevor im dritten Teil auf die Berechnung des Regelsatzes des zweiten Sozialgesetzbuchs eingegangen wird. Im vierten Abschnitt folgt die Beurteilung, einerseits in Form der breiten Kritik, andererseits in Form der Bundesverfassungsgerichtsurteile. Den Schluss dieser Arbeit bildet eine zusammengefasste Darstellung der Ergebnisse sowie ein kurzer Ausblick auf die mögliche, künftige Entwicklung. Durch die bewusste, systematische Stellung der Menschenwürdegarantie an der Spitze der Verfassung und dem generellen Aufbau des Art. 1 GG wird dessen Wichtigkeit herausgestellt. Zudem hat Deutschland sich in mehreren Abkommen völkerrechtlich verpflichtet, jedem das Recht auf ein Existenzminimum zu gewähren. Da der Staat der Schutzpflicht der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nachkommen muss, wurden Sozialleistungen wie bspw. das Arbeitslosengeld II eingeführt. Hiermit wollte man seiner Verantwortung als Solidargemeinschaft für die materiellen Bedingungen menschenwürdiger Existenz Rechnung tragen. Neben einer internen Kostenersparnis sollte so zudem die Arbeitslosenquote verringert werden und sichergestellt sein, dass jeder Leistungsempfänger ausreichend finanzielle Mittel für eine gesicherte Existenz zur Verfügung hat. Dennoch empfinden laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage 85% der Befragten diese Sozialleistung als deutlich zu gering und unangemessen. Daher stellt sich die Frage, ob die Sozialleistung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs in Form des Regelsatzes überhaupt mit der im Grundgesetz aufgeführten Menschenwürde vereinbar ist.