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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Von der breiten Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, trat am 01. Oktober 2002 die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor 1400/2002 (im Folgenden: GVO) in Kraft.1Diese Verordnung wird für den europäischen Kraftfahrzeugmarkt entscheidende Änderungen mit sich bringen, die, so die Intention der Europäischen Kommission unter der Federführung des für Wettbewerb zuständigen Kommissars Mario Monti,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Von der breiten Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, trat am 01. Oktober 2002 die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor 1400/2002 (im Folgenden: GVO) in Kraft.1Diese Verordnung wird für den europäischen Kraftfahrzeugmarkt entscheidende Änderungen mit sich bringen, die, so die Intention der Europäischen Kommission unter der Federführung des für Wettbewerb zuständigen Kommissars Mario Monti, eindeutig zugunsten des Kunden ausfallen sollen. In mehrerlei Hinsicht ist diese Verordnung ein interessantes Thema auch und gerade für die Politikwissenschaft. Zum ersten stellt sie einen weiteren Versuch dar, einem der wichtigsten Ziele der Europäischen Union einen Schritt näher zu kommen, nämlich der Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes ohne Handelsbeschränkungen für Produzenten und Verbraucher. Dieses Ziel wurde bereits in den Römischen Verträgen von 1957 formuliert, und seitdem wurden etliche Anstrengungen unternommen, ihn Wirklichkeit werden zu lassen. Die Kommission verfolgt mit der GVO 1400/2002 nach eigenen Aussagen das ehrgeizige Ziel, den europäischen Automobilhandel zu vereinheitlichen, von nationalen Sonderregelungen zu befreien, den Herstellern und Importeuren einstige Privilegien bei der Festlegung von Vertriebsrestriktionen zu nehmen, den Markt letztlich für den Endverbraucher transparenter und einfacher zu machen und gleichzeitig Wettbewerb und Qualitätsstandards zu sichern.