Die weltweite Fusionswelle macht durch die Globalisierung auch an den Grenzen Deutschlands nicht halt. Das erkannte spätestens mit der wohl bisher spektakulärsten Fusion, der deutschen Mannesmann AG mit dem britischen Konkurrenten Vodafone Air Toch Plc., auch die Bundesregierung. Diese "freundliche" Fusion, die ursprünglich als "unfreundliche Übernahme" geplant war, führte zu einer von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Expertenkommission, die Empfehlungen für ein künftiges Übernahmegesetz erarbeitete. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der 1995 eingeführte unverbindliche Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission von einer Großzahl börsennotierter Gesellschaften nicht anerkannt wurde und somit seine Wirkung verfehlte. Das WpÜG regelt die Übernahme aufgrund eines freiwilligen öffentlichen Angebotes oder einer Verpflichtung nach dem Gesetz von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) mit Sitz in Deutschland. Dies ist umso wichtiger als die Aktie als Anlageinvestition seit einigen Jahren in der BRD für private Anleger immer mehr an Attraktivität gewonnen hat. Es dürfte inzwischen unstrittig sein, dass das Übernahmeangebot ein probates Mittel darstellt um die Kontrolle über ein Unternehmen zu erhalten. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht scheint daher eine Trennung in unfreundliche und freundliche Übernahmen wenig sinnvoll. Objektiv betrachtet können durch eine Übernahme gesamtwirtschaftliche Potentiale oft besser genutzt bzw. eingesetzt werden. Sie kann zwar augenscheinlich auch negative Effekte mit sich bringen, ob diese letztlich tatsächlich vorhanden sind, ist zumindest fraglich. Im Folgenden wird daher untersucht, inwieweit aus Sicht der Aktionäre, des Vorstandes und der Stakeholder die Übernahme einer börsennotierten Aktiengesellschaft tatsächlich als unfreundlich zu werten ist oder anders gesagt, ob eine unfreundliche Übernahme nicht durchaus positive Aspekte haben kann. Die Auseinandersetzung mit diesem Grundgedanken und dem Begriff der "unfreundlichen Übernahme" erfolgt über die Handlungsalternativen bzw. die Abwehrmöglichkeiten der einzelnen Interessengruppen der Zielgesellschaft sowie deren Erfolgsaussichten.
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