Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (Studiengang: International Relations and Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit analysiert die Verfassungsänderungen in Ungarn und evaluiert, inwiefern die Maßnahmen der EU als Reaktion auf diese wirksam greifen, um die demokratischen Grundwerte der Union einzuhalten. Mit den Parlamentswahlen im Jahr 2010 vollzieht sich in der ungarischen Regierung ein seit dem Postkommunismus anhaltender Wandel in der Politik. Die rechtskonservative Fidesz-Partei übernimmt eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament. Sie erlässt 2012 das Grundgesetz Ungarns, eine merklich veränderte Verfassung. Das Grundgesetz bekräftigt den Einfluss der Fidesz-Partei auf zukünftige Regierungen ohne Verfassungsmehrheit. Zudem weist sie einige Mängel hinsichtlich demokratischer Prinzipien auf, die international kritisiert und von der Europäischen Union beanstandet werden. Die Maßnahmen der EU zeigen sich über weite Teile erfolgreich, so gelingt die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe und die Zwangsverrentung von Richtern wird als unzulässig erklärt. Der problematische Eingriff des Parlaments, der Gesetzgebung, in die Gewaltenteilung bleibt jedoch bestehen. So bekräftigt die ebenfalls untersuchte 4. Verfassungsnovelle den Einfluss des Fidesz in die Judikative. Insbesondere wird das Verfassungsgericht in seinen Prüfungskompetenzen eingeschränkt. Andere kontroverse Neuerungen wie die Zusatzsteuer für die ungarische Bevölkerung bei international verhängten Strafen an Ungarn werden durch das Einschreiten der Union verhindert. Die ungarische Regierung streicht diese Regulierung mit der 5. Verfassungsnovelle ebenso aus dem Grundgesetz wie das Verbot für Wahlwerbung in privaten Medien. Schlussendlich wird jedoch nicht eindeutig ersichtlich, weshalb die EU sich nach der 5. Verfassungsnovelle nicht weiter mit Verbesserungsmaßnahmen zum ungarischen Grundgesetz auseinandersetzt. So bleibt etwa das Gesetz zur Kriminalisierung von Obdachlosen trotz Bedenken zur Übereinstimmung mit der menschlichen Würde ebenso erhalten wie die Kom-petenzeinschränkung des Verfassungsgerichts. Auch die momentanen Tendenzen in der ungarischen Politik bezeugen, dass Ungarn noch Nachbesserungen in der Einhaltung demokratischer Grundsätze und Werte der EU vorzunehmen hat.
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