Gegenwärtig besteht im Verfassungsrecht eine Kluft zwischen dem geschriebenen Recht und dem Recht, das tatsächlich zur Anwendung kommt. Die Praxis arbeitet mit einer Reihe von ungeschriebenen Verfassungsrechtssätzen, obwohl die dogmatischen Grundlagen ungeklärt sind. Die Staatsrechtswissenschaft ignoriert weitgehend diese Sachlage. Nach dem von ihr überwiegend vertretenen System dürfte es diese Rechtssätze nicht geben. Heinrich Amadeus Wolff untersucht den Unterschied zwischen Theorie (Verfassungsurkunde) und Praxis (gegenwärtiges Verfassungsrecht). Dazu erörtert er den Unterschied zwischen Verfassungsrecht, Naturrecht und dem einfachen Recht und macht deutlich, wie Rechtsinterpretationen vom geschriebenen Recht abweichen. Abschließend versucht er, Realität und Theorie zusammenzuführen. Geboren 1965; 1985-90 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg; 1990-93 Wiss. Mitarbeiter in Heidelberg; 1994 zweite jurist. Staatsprüfung; 1994 Wiss. Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; 1995-99 wiss. Assistent in Speyer; 1996 Promotion; seit 1996 Lehrbeauftragter in Speyer; 1998 Habilitation; seit 1999 Oberregierungsrat im Bundesministerium des Innern.
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