Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Masterarbeit werden die Vorschriften über die unionsbürgerliche Freizügigkeit auf ihre Grenzen überprüft. Obgleich der Schwerpunkt dieser Masterarbeit auf der Betrachtung und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt, wird insbesondere auch untersucht, inwiefern sich die Rechtsprechung des EuGH von der der nationalen Gerichte unterscheidet. Zunächst erfolgt eine kurze Darstellung des Schutzes der Ausreisefreiheit (Kap. „A.“). Die Regelungen dazu werden sowohl verfassungsrechtlich, europarechtlich als auch völkerrechtlich skizziert. Anschließend werden im Kap. „B.“ die nationalen gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiten des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts aus finanziellen Gründen beleuchtet. Entsprechende Schranken enthalten in Deutschland etwa die §§ 7, 8 Passgesetz (PassG) und § 6 Abs. 7 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz (PAuswG). Darunter fallen insbesondere die Maßnahmen der Passversagung, Passentziehung sowie Beschränkung von Pass und Personalausweis. Anhand dieser nationalen Vorschriften wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen diese pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen zulässig sind. Außerdem werden Entscheidungen aus deutscher Rechtsprechung hinzugezogen, um zu analysieren, inwiefern das Unionsrecht beachtet und insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung ausgelegt wird. Anschließend wird die europarechtskonforme Auslegung pass- und ausweisrechtlicher Maßnahmen aus finanziellen Gründen behandelt (Kap. „C.“). So wird in „C.I.“ erst einmal die grundsätzliche Vereinbarkeit von nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften skizziert. Dabei wird u.a. thematisiert, inwiefern europäisches Recht vor nationalen Behörden Berücksichtigung findet. Anschließend wird anhand der Rechtsprechung des EuGH und der sekundärrechtlichen Vorschriften beleuchtet, ob pass- und ausweisbeschränkende Maßnahmen als Einschränkung des unionsbürgerlichen Freizügigkeitsrechts zulässig sind oder dieses dadurch verletzt ist. Dabei wird zunächst der Schutzbereich, welcher in den persönlichen, sachlichen, räumlichen und zeitlichen aufgegliedert ist, definiert. Daran anknüpfend wird erörtert, ob die nationalen Vorschriften einen Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Freizügigkeitsrechts begründen. [...]