Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Universität Münster (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Menschenrechte kulturell gebundene Normen oder Universalien sind. Sie stellt zu diesem Zweck die Positionen des Universalismus und des Kulturrelativismus gegenüber. Die Theorie des Universalismus auf der einen Seite, betrachtet dabei alle Menschenrechte als natürliche, angeborene und unveräußerliche Rechte jedes Menschen und lehnt jegliche Relativierung ab. Die These des Kulturrelativismus auf der anderen Seite sieht das Menschenrechtskonzept als Konstrukt von Normen, die in einer bestimmten Kultur verankert sind, und verneint die Legitimation einer Universalisierung dieses Konstruktes. Innerhalb dieser beiden Theorien gibt es verschiedene Begründungszugänge, die in der vorliegenden Arbeit erörtert werden.
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