Zwischen 1550 und 1567 stiegen die Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena zu Landständen des albertinischen bzw. ernestinischen Territoriums auf und erhielten damit das Recht, gemeinsam mit der landsässigen Ritterschaft, den Städten, den Grafen und Herren sowie den verbliebenen Prälaten die Landtage zu besuchen. Dadurch sahen sich die Hohen Schulen in die Lage versetzt, die ständisch-landesherrlichen Verhandlungen aktiv mitzugestalten und im Interesse der Universitäten zu beeinflussen. Die Arbeit widmet sich den Anfängen und Erscheinungsformen universitärer Landstandschaft am Beispiel der wettinischen Universitäten und ordnet die Erkenntnisse in einen größeren, weite Teile des Alten Reiches erfassenden Rahmen ein.