Die Autorin befasst sich mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Gesetzesverletzungen durch die Rechtsprechung vor und nach der UWG-Reform im Jahr 2004 sowie der Kodifizierung des Rechtsbruchtatbestandes im neuen UWG. °°Unter der Geltung des UWG von 1909 wurde die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Verletzung einer außerwettbewerbsrechtlichen Norm in ständiger Rechtsprechung von der sittlichen Klassifizierung der verletzten Norm abhängig gemacht. Erst Ende der 90er Jahre trennte sich der Bundesgerichtshof von dieser gefestigten Rechtspraxis: Er löste sich von dem Konzept der Aufspaltung in wertbezogene und wertneutrale Normen und begann in mehreren Grundsatzurteilen, der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Gesetzesverletzung andere Tatbestandsmerkmale zugrunde zu legen. Während dieses Wandels in der Rechtsprechung leitete der Gesetzgeber eine Reform des Lauterkeitsrechts ein, die in der Verabschiedung des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 2004 mündete.°°Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Analyse der Rechtsprechungsänderung vor der UWG-Reform und darauf aufbauend auf der Entwicklung eines dogmatischen Konzepts, das dem Rechtsbruchtatbestand zugrunde gelegt werden kann. Weiterhin nimmt die Verfasserin kritisch Stellung zu der Frage, inwieweit die Leitlinien der neuen Rechtsprechung ins neue UWG übernommen wurden, erläutert die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 11 UWG und vergleicht die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Gesetzesverstößen nach altem und neuem Recht.