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Unmittelbarer Zwang in der Vernehmung.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Folter eine polizeiliche Vernehmungsmethode darstellen könnte. Die Arbeit erläutert und orientiert sich dabei an der Entführung im Jahre 2003 von Jakob von Metzler durch Markus Gäfgen. Gesetze rund um die Folter werden beleuchtet, die Entführung wird zusammengefasst und schließlich werden Argumente, die die Folter gesetzlich rechtfertigen könnten, vorgestellt, bevor eine Abwägung stattfindet. Ende…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Folter eine polizeiliche Vernehmungsmethode darstellen könnte. Die Arbeit erläutert und orientiert sich dabei an der Entführung im Jahre 2003 von Jakob von Metzler durch Markus Gäfgen. Gesetze rund um die Folter werden beleuchtet, die Entführung wird zusammengefasst und schließlich werden Argumente, die die Folter gesetzlich rechtfertigen könnten, vorgestellt, bevor eine Abwägung stattfindet. Ende 2002 macht die Entführung des Jungen Jakob von Metzler und der folgende Prozess von Markus Gäfgen Schlagzeilen in ganz Deutschland. Schlagzeilen in der ganzen Welt macht allerdings der darauffolgende Prozess, als sich herausstellt, dass die Polizei möglicherweise Folter in der Vernehmung des Entführers angewandt hat. Zwei Polizisten werden schließlich verurteilt. Im Rahmen der gerichtlichen Verhandlungen entbrennt eine Diskussion: ist das Verbot der Folter unstrittig gültig oder wäre unter bestimmten Bedingungen unmittelbarer Zwang, die „Rettungsfolter“ denkbar?