Der Unterlassungsrechtsschutz ist auch in der Praxis des Zivilrechts nicht mehr wegzudenken. Obwohl er eine überragende praktische Bedeutung hat, beschränkt sich seine Behandlung in der Wissenschaft zumeist auf Teilbereiche, insbesondere das Wettbewerbsrecht, den Eigentums- und Persönlichkeitsschutz usw. Die bestehende Lücke einer umfassenden Darstellung einschließlich vieler prozessualer Fragen soll hiermit geschlossen werden.
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