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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit zeigt auf, welche Möglichkeiten der Unternehmer in einer entstandenen Krise zur Verfügung hat, um sein Unternehmen zu sanieren. Im Hintergrund dieser Arbeit steht die Unternehmenskrise in Form von einer begrifflichen Grundlage. Im Zentrum stehen Sanierungsformen mit Schwerpunkt auf Konkurs, Zwangsausgleich, Anfechtungstatbestände und Haftung nach der Konkursordnung. Das abschließende Fallbeispiel bildet die Darstellung eines möglichen…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit zeigt auf, welche Möglichkeiten der Unternehmer in einer entstandenen Krise zur Verfügung hat, um sein Unternehmen zu sanieren. Im Hintergrund dieser Arbeit steht die Unternehmenskrise in Form von einer begrifflichen Grundlage. Im Zentrum stehen Sanierungsformen mit Schwerpunkt auf Konkurs, Zwangsausgleich, Anfechtungstatbestände und Haftung nach der Konkursordnung. Das abschließende Fallbeispiel bildet die Darstellung eines möglichen Zwangsausgleichverfahren. Das Jahr 2003 ist für die Unternehmen in Österreich gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Problemen. Auf der einen Seite war es von Minimalwachstum der Wirtschaft geprägt, sowie laufend nach unten revidierten Prognosen der Wirtschaftsforscher und auf der anderen Seite von der stetig steigenden Anzahl der Unternehmenspleiten. Diese negative Entwicklung wird durch die Tatsache gekennzeichnet, dass in Österreich an jedem Arbeitstag über 23 Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnen. In einer freien Wirtschaftsordnung lässt sich das Auftreten von Insolvenzen natürlich nicht vermeiden. Im letzten Jahrzehnt war ein überdurchschnittliches Ansteigen der Insolvenzen zu verzeichnen. Dazu kommt, dass Insolvenzverfahren nur mit erheblicher Verspätung beantragt werden. Wenn der Antrag endlich gestellt worden ist, ist es für eine Verfahrenseröffnung oft bereits zu spät, weil kein Verfahrenskosten deckendes Vermögen mehr vorhanden ist.