Insolvenzen sind Leistungsstörungen. Sie sollten von den potentiell Betroffenen entweder verhindert oder - wenn sie einmal eingetreten sind - auf effiziente Weise behoben werden. Das Insolvenzrecht kann als erstaunlich nützliches Instrument zur Realisierung beider Zielvorstellungen angesehen werden, wenn es zielkonform konstruiert ist und von den Beteiligten zieladäquat eingesetzt wird. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Analyse der gesetzlich normierten Struktur des geltenden Insolvenzrechts und insbesondere der vielen Reformvorschläge, die zum Umfeld dieses Problemkreises vorgetragen worden sind. Hierzu zählen insbesondere auch die durch den Ersten Bericht der Kommission für Insolvenzrecht (1985) vorgeschlagenen Regelungen. Gefragt wird, warum die Struktur der Regelungen, die wir vorfinden, so und nicht anders aussieht und wie Regelungen, die bestimmte, als sinnvoll erkannte, ökonomisch motivierte Zwecke (Funktionen) erfüllen sollen, aussehen könnten. In diesen gedanklichen Rahmen lassen sich Reformvorschläge problemlos einordnen. Die Zuordnung ökonomisch motivierter Zwecke (Funktionen) zu insolvenzrechtlichen Regelungssystemen, die sich m. E. gut belegen läßt, soll und kann nicht bedeuten, daß eine Dominanz ökonomischer Denkkategorien über juristische behauptet wird. Solche Machtan sprüche liegen mir völlig fern. Im Gegenteil: Ich habe während der sechsjährigen Arbeit an diesem Projekt von Juristen und von der juristischen Denkweise viel gelernt: Juristen haben ein feines Gespür für die Relevanz von Details und auf den ersten Blick verborgene Probleme, über die ökonomische Ansätze gelegentlich etwas voreilig hinwegsehen.
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