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Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung der Arbeit besteht darin, einen differenzierten Überblick über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verfahren zur Unternehmensbewertung zu geben sowie im Anschluss eine kritische Würdigung anhand ausgewählter Kriterien der Bewertungsverfahren anzustellen. So werden die Schwachpunkte der Verfahren dargestellt, um einzuordnen, ob diese zur Ermittlung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage geeignet…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung der Arbeit besteht darin, einen differenzierten Überblick über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verfahren zur Unternehmensbewertung zu geben sowie im Anschluss eine kritische Würdigung anhand ausgewählter Kriterien der Bewertungsverfahren anzustellen. So werden die Schwachpunkte der Verfahren dargestellt, um einzuordnen, ob diese zur Ermittlung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage geeignet sind. Abschließend wird geschlussfolgert, ob es einer Modifikation des ErbStG bedarf. Gem. § 11 BewG erfolgt die Bewertung bei Unternehmen anhand von Börsenpreisen oder kürzlich durchgeführten Transaktionen. Sofern keine Transaktionswerte vorliegen, ist auf Bewertungsmethoden zurückzugreifen, die den jeweiligen Wert des Wirtschaftsguts mit Hilfe bestimmter Parameter schätzen. Diese Schätzungen stellen nach verbreiteter Ansicht innerhalb der Literatur das „Kernproblem“ bzw. die „Achillesverse“ der Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. Ursächlich hierfür ist, dass es zu Belastungsunterschieden in Folge der Anwendung verschiedener Bewertungsverfahren für die einzelnen Wirtschaftsgüter kommt. Dieser Umstand führte in der Vergangenheit mehrmals dazu, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurde und infolgedessen umfassend durch den Gesetzgeber reformiert werden musste. Vor dieser Problematik steht nicht nur der deutsche Gesetzgeber, wie sich unter anderem in Österreich zeigt. Hier kapitulierte der Gesetzgeber, unterließ eine neue verfassungskonforme Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und schaffte diese gänzlich ab. Liegen keine Transaktionswerte vor, gewährt der deutsche Gesetzgeber nach aktuellem Stand des ErbStG dem Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Methodenwahlrecht zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren und einer Unternehmensbewertungsmethode gem. des IDW Standards 1 i. d. F. 2008. Nach dem Standard erfolgt die Wertermittlung des Unternehmens durch das Ertragswert- oder das DCF-Verfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, marktübliche Methoden zur Schätzung des Unternehmenswerts zu nutzen. Zu diesen zählt insbesondere das Multiplikatorverfahren. Des Weiteren ist die absolute Wertuntergrenze durch den Substanzwert definiert, welcher dem Rekonstruktionswert aller Wirtschaftsgüter des zu bewertenden Unternehmens entspricht.