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Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.
Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum
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Produktbeschreibung
Im Zuge der seit Jahren anhaltenden Diskussion über eine sinnvolle Neugestaltung des Tarifvertragssystems nimmt auch in der gängigen Tarifpraxis die Bedeutung von Firmentarifverträgen und unternehmensbezogenen Verbandstarifverträgen ständig zu. Vor diesem Hintergrund steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit die Untersuchung, inwieweit unternehmensbezogene Tarifabschlüsse tarifrechtlich zulässig und notfalls auch im Wege des Arbeitskampfes durchsetzbar sind.

Neben der Auseinandersetzung mit den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Einzelfragen werden zwei weitere Problemkreise untersucht. Zum einen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bisherigen Grundsätze zur Unzulässigkeit des Sympathiearbeitskampfes dann neu überdacht werden müssen, wenn bei nichtorganisierten Arbeitgebern eine Bindung an einen Firmentarifvertrag besteht. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob den Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die Verfolgung einer unternehmensnahen Tarifpolitik bereits im Vorfeld des Tarifabschlusses ein Verhandlungsanspruch mit dem sozialen Gegenspieler eingeräumt werden muss.

Die dargestellte Thematik berührt Kernbereiche des Verhältnisses von Tarifvertrag, Arbeitskampf und Koalitionsfreiheit. Da diese Bereiche in ihren einzelnen Ausgestaltungen nachhaltig durch die Rechtsprechung des BVerfG und des BAG geprägt sind, setzt sich die Arbeit maßgeblich mit dem bestehenden Richterrecht auseinander. Das Ziel ist, die Rechtsprechungsgrundsätze und die hierzu ergangene Kritik im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und – soweit vorhanden – seiner einfachgesetzlichen Ausprägung kritisch zu würdigen und vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmensbezogenen Tarifpolitik aufzuzeigen.