Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Master of Mediation, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Expertisen der wirtschaftlichen Berater unterschiedlicher Professionen werden in dieser Arbeit kombiniert, um den Umfang der wirtschaftlichen Beratung zu verdeutlichen. Für diverse Aspekte werden zur Illustration konkrete Beispiele verwendet, die sich im Rahmen von Unternehmensnachfolgen ergeben können. Die Thematik dieser Masterarbeit wird demnach aus den genutzten Elementen unterschiedlicher (Literatur-)Bereiche erarbeitet, bildet somit eine interdisziplinäre Schnittmenge und damit ein charakteristisches Beispiel für das Tätigkeitsfeld eines Mediators. § 1 Abs. 1 MedG versteht unter Mediation: "ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben." Die Grenzen des Mediationsraumes ergeben sich vor allem dadurch, dass die Mediation einerseits ein außergerichtliches Verfahren ist und andererseits informelle Gespräche der Beteiligten Personen nicht zum Mediationsverfahren gehören. Die Unternehmensnachfolge ist ein Spezialfall der Vermögensnachfolge, bei der ein Vermögenswert von einer oder mehreren Personen auf eine oder mehrere Personen übertragen wird. Während bei Großunternehmungen hierbei auch volkswirtschaftliche Aspekte von Bedeutung sein können, geht es in vielen Fällen um Aspekte, die mit betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenhängen. Die Fragestellung: ¿Was ist wirtschaftlich gewollt?¿ bestimmt die Überlegungen und Diskussionen der Beteiligten. Das Betrachtungsobjekt, das einzelne Unternehmen, maximal ein Unternehmensverbund, gibt der Unternehmensnachfolge ihren Namen. Die Nachfolge impliziert, dass bei diesem Vorgang ein Ausgangszustand und ein Folgezustand zeitlich nacheinander bestehen, deren statische Betrachtung im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs der Unternehmensnachfolge als dynamischem Prozess allerdings nicht gerecht würde.
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