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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Betriebwirtschaftliches Vertiefungsseminar -Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit wurde im Rahmen der Veranstaltung „BWL Vertiefungsseminar – Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen“ an der Fachhochschule Nordostniedersachsen im Sommersemester 2004 verfasst. Dabei geht es um die Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht. Beginnen werde ich mit verschiedenen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Betriebwirtschaftliches Vertiefungsseminar -Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit wurde im Rahmen der Veranstaltung „BWL Vertiefungsseminar – Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen“ an der Fachhochschule Nordostniedersachsen im Sommersemester 2004 verfasst. Dabei geht es um die Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht. Beginnen werde ich mit verschiedenen Definitionen des Begriffes Sanierung, es folgt ein grober Überblick, wo die Sanierung einzuordnen ist. Dann erkläre ich die beiden Formen der Sanierung und widme mich anschließend den steuerlichen Aspekten. Mit einem Fazit runde ich diese Arbeit ab. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland stieg in 2001 (32278) um 14 % im Vergleich zum Vorjahr (28235). In Zeiten der wirtschaftlichen Rezession und permanent steigender Zahlen von krisengefährdeten Unternehmen ist es wichtiger denn je, Unternehmenskrisen und Insolvenzen zu vermeiden. Am 01.01.1999 ist die neue Insolvenzordnung ( kurz InsO ), verkündet am 05.10.1994, in Kraft getreten. Jetzt geht die Konkurs- und die Vergleichsordnung ( alte Bundesrepublik ) im Rahmen der neuen Insolvenzverordnung in einem einheitlichen Insolvenzverfahren auf. Gleichzeitig wird der innerdeutsche Rechtsstreit durch den Wegfall der Gesamtvollstreckung, die in der ehemaligen DDR angewandt wurde, vollzogen. Der Gesetzgeber hat die Sanierung eines insolventen Unternehmens zum gleichrangigen Verfahrensziel neben der gesetzlichen Zwangsverwertung erhoben. Nun ist neben der Zerschlagung und Liquidation des Unternehmens durch Einzelveräußerung der Aktiva und Befriedigung der Gläubiger aus den Verkaufserlösen auch eine Rettung, also Sanierung des angeschlagenen Unternehmens denkbar. Die Insolvenzordnung erkennt in § 1 Satz 1 den Erhalt des Unternehmens als gleichrangiges Verfahrensziel an. Die Sanierung kann dazu führen, dass die Unternehmung fortgeführt wird und wenigstens Teile der bedrohten Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dem Wettbewerb bleibt so ein gesunder Marktteilnehmer erhalten, denn der Untergang eines Unternehmens hat nicht nur Konsequenzen für den Einzelnen, sondern für die gesamte Volkswirtschaft. Weiterhin bekommen die Gläubiger bei einer Sanierung regelmäßig eine höhere Quote als bei einer Zerschlagung in Einzelteile. Es gibt drei gleichrangige Wege, wie die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens befriedigt werden: -Liquidation -Sanierung oder intensive Verwertung -Übertragende Sanierung oder sanierende Liquidation