Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunkt Betrieb und Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Jährlich zieht es zahlreiche, ursprünglich in Deutschland ansässige Unternehmen, ins Ausland. Sie verlegen entweder ihren kompletten Firmensitz dorthin, oder aber eröffnen eine ausländische Betriebsstätte dort. Neben den niedrigeren Lohn- und Lohnnebenkosten ist es vor allem der steuerlich Aspekt der die Unternehmen zu diesem Schritt bewegt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auch dort besteuert und so gehen dem Deutschen Fiskus jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Deutschland liegt mit einem derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 % zwar über den in vielen europäischen Nachbarländern geltenden Steuersätzen. Der niedrigste Spitzensteuersatz mit 19 % wird in der Slowakei veranschlagt, 32 % in Tschechien, 40 % in Polen und 41,8 % in den USA. Jedoch befinden wir uns dennoch im Mittelfeld. In Dänemark liegt dieser beispielsweise bei 59 %, in Belgien bei 53,3 % und in Österreich 50 %. Für Kapitalgesellschaften werden in Deutschland pauschal 25 % Körperschaftssteuer fällig, zusätzlich Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % und die sich nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde berechnende Gewerbesteuer. So kommt beispielsweise eine GmbH in Deutschland bei einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 % und einer Gewerbesteuermesszahl von 5, auf eine Gesamtsteuerlast von 38,65 % auf der Ebene der Gesellschaft. Dies bedeutet die Spitzenposition im internationalen Vergleich. Für inländische ansässige Personengesellschaften wie z. B. KG oder OHG wird die Besteuerung von Gewinnen nach dem sog. Transparenzprinzip auf der Ebene der Gesellschafter durchgeführt. Demnach unterliegen diese Gewinne der normalen Ein-kommensteuertabelle mit einem Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag. In der Summe liegt die Gesamtsteuerbelastung von Personengesellschaften derzeit bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und einer Messzahl von 5, bei insgesamt 45,68 %. Daraus ergibt sich ein derzeitiges Ungleichgewicht in der steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften von 7,03 % zugunsten der Kapitalgesellschaften. Die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland liegt somit weit über der von anderen europäischen Ländern und die "Flucht ins Ausland" ist aus Sicht der Unternehmen völlig nachvollziehbar. Nun sollen im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 Änderungen in Hinblick auf die Steuerbelastung für Unternehmen vorgenommen werden, um so wieder Attraktivität für Investitionen im Inland zu schaffen.
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