Unternehmensverträge sind ein elementarer Baustein des deutschen Aktienkonzernrechts. Rüdiger Veil analysiert die verschiedenen Vertragsarten und entwickelt auf der Grundlage einer verbandsrechtlichen Interpretation der leitungs- und finanzstrukturellen Vertragselemente ein System des Rechts der Unternehmensverträge, das die facettenreichen organisations- und schutzrechtlichen Aspekte der Verträge sichtbar macht. Diese Grundlegung verspricht in zweifacher Hinsicht einen über den gegenwärtigen Stand der Konzernrechtsdiskussion hinausgehenden Erkenntnisgewinn. Zum einen ist es möglich, die Grenzen der Privatautonomie beim Abschluß von Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträgen, von Gewinngemeinschaften, Teilgewinnabführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträgen präzise zu bestimmen. Zum anderen können die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen anderer, im Aktiengesetz nicht erfaßter Vertragstypen bewertet und das Schutzbedürfnis der außenstehenden Aktionäre und Gläubiger ermittelt werden. Im Blickpunkt stehen insoweit Gleichordnungskonzern-, Betriebsführungs- und Franchiseverträge sowie atypische Kreditverträge. Rüdiger Veil nimmt dazu Stellung, ob und auf welcher Ebene diese Verträge im System des Unternehmensvertragsrechts Platz finden. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht und geschäftsführender Direktor des Munich Center for Capital Markets Law (MuCCML) der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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