Erste Gerichtsverfahren in Deutschland wie die Verfahren gegen KiK und RWE zeugen von der steigenden Bedeutung von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland im deutschen Recht. Die Arbeit untersucht die unternehmerische Haftung für Menschenrechtsverletzungen in Tochterunternehmen und entlang der Zulieferkette nach deutschem Recht. Eine Schlüsselfunktion kommt zunächst der Bestimmung des anwendbaren Rechts zu. Außerdem zeigt die Arbeit auf, welche Tatbestände des deutschen Rechts Grundlage für eine unternehmerische Haftung gegenüber von Menschenrechtsverletzungen im Ausland Betroffenen sein können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Verkehrspflichten, insbesondere auf der Bedeutung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für deren Konkretisierung. Ferner zeigt die Arbeit mit der Untersuchung der Haftung aufgrund fehlerhafter öffentlicher Angaben in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte weitere Haftungsrisiken für Unternehmen auf.
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