Die Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten bezieht sich auf Fragen, die Arbeitnehmer unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen. Zum Beispiel die Einführung von Kurzarbeit oder von Überstunden, die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen oder Prämienzuschlägen, die Einführung neuer technischer Anlagen mit Kontrollmöglichkeiten usw. Die betriebliche Mitbestimmung ist auf bundesdeutsche Betriebe mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern anwendbar und wird von den Betriebsräten wahrgenommen. Im öffentlichen Dienst spielen die Personalräte eine vergleichbare Rolle. Die Mitbestimmung in unternehmerischen Fragen soll Arbeitnehmern die Teilhabe an wichtigen wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen sichern. Hier geht es zum Beispiel darum, welche Investitionen getätigt werden. Das Recht auf unternehmerische Mitbestimmung besteht nur in größeren, in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführten Unternehmen. Sie findet im Aufsichtsrat statt. [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.