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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Arbeits- und Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmen und Betriebe strukturieren sich im Zuge der wirtschaftlichen Reorganisation in den letzten Jahren immer mehr um. Bereiche, welche nicht zum Kerngeschäft gehören, werden ausgegliedert oder mit anderen verschmelzt, Betriebe werden als ganzes verkauft oder Aufgaben im öffentlichen Sektor werden privatisiert.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Arbeits- und Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmen und Betriebe strukturieren sich im Zuge der wirtschaftlichen Reorganisation in den letzten Jahren immer mehr um. Bereiche, welche nicht zum Kerngeschäft gehören, werden ausgegliedert oder mit anderen verschmelzt, Betriebe werden als ganzes verkauft oder Aufgaben im öffentlichen Sektor werden privatisiert. Fast immer handelt es sich dabei um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Mit der Novellierung des § 613a BGB im Jahre 2002 sollte mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber und des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer geschaffen werden, jedoch zeigt die teilweise kontroverse Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in den letzten Jahren, dass es im Einzelfall immer wieder auf Kleinigkeiten ankommt, die durchaus eine große Wirkung entfalten können. In der folgenden Arbeit wird die Unterrichtungspflicht und insbesondere deren Inhalt anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur erläutert und die Folgen der engen Verknüpfung mit dem Widerspruchsrecht dargestellt.